Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Versäumnisurteils des Landgerichts Aachen vom 17. August 2018 -
In diesem Betrag sind 495,00 € an Gerichtskosten enthalten.
Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 27 % und der Beklagte zu 73 %.
Die Gerichtsgebühr wird auf 1/2 ermäßigt.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 905,00 €.
I.
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