Der Abrechnungsbescheid zur Grunderwerbsteuer vom 15.02.2016 und die Einspruchsentscheidung vom 30.03.2016 werden dahingehend geändert, dass ein auszuzahlender Betrag in Höhe von 107.262,19 Euro zugunsten der Klägerin ausgewiesen wird.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Klägerin veräußerte mit notariellem Kaufvertrag vom 6./7. August 2014 an die B... ApS des Rechtsanwalts C... als amtlich bestellter Vertreter des Notars D... (
Der Kaufvertrag enthielt unter III.2. zur Rückabwicklung folgendes:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|