FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.11.2015
7 K 7351/13
Normen:
UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9; UStG § 4 Nr. 8; UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1;
Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 1178

Erbringen einer umsatzsteuerbaren sonstigen Leistung durch einen Immobilienverwalter

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2015 - Aktenzeichen 7 K 7351/13

DRsp Nr. 2016/8380

Erbringen einer umsatzsteuerbaren sonstigen Leistung durch einen Immobilienverwalter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9; UStG § 4 Nr. 8; UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin aufgrund der zwischen ihr und der B... GmbH & Co. KG -KG- geschlossenen Vereinbarung vom 19.02.2007 eine umsatzsteuerbare sonstige Leistung zu einem Bruttoentgelt von 900.000,00 € erbracht hat.

Die Klägerin betreibt die Verwaltung von Immobilien für Dritte. Mehrheitsgesellschafterin der Klägerin (zu 98 %) ist die in der Schweiz ansässige C... S.A. Deren Gesellschafter ist der Geschäftsführer der Klägerin, Herr D....