FG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.07.2010
7 K 206/06
Normen:
ErbStG § 12 Abs. 1; BewG § 13; BewG § 14; BewG § 15;
Fundstellen:
DStRE 2011, 1266

Erbschaftsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts nach dem ErbStG in der Fassung bis zum 04.03.1999

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2010 - Aktenzeichen 7 K 206/06

DRsp Nr. 2010/23002

Erbschaftsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts nach dem ErbStG in der Fassung bis zum 04.03.1999

1. Auszahlungen aus einem US-amerikanischen Trust unterliegen nach der Rechtslage bis zum StEntlG 1999/2000/2002 nur in Bezug auf das ausgeschüttete Trustkapital und nicht in Bezug auf das ausgeschüttete Trusteinkommen der Erbschaftsteuer. 2. Die Erbschaftsteuer entsteht bereits mit dem Erwerb des gesicherten Anspruchs auf die Trusterträge. Dabei ist der Gesamtwert des Anspruchs durch Kapitalisierung zu ermitteln.

1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 30. September 2005 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 27. September 2006 werden dahin geändert, dass die Erbschaftsteuer auf 8.070,18 EUR herabgesetzt wird.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

4. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Ermöglicht der Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung im Wert von mehr als 1.500 EUR, hat der Kläger in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruchs Sicherheit zu leisten. Bei einem vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruch bis zur Höhe von 1.500 EUR kann der Beklagte der Vollstreckung widersprechen, wenn der Kläger nicht zuvor in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruchs Sicherheit geleistet hat.