Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Braunschweig vom 09.03.2023 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Das Verfahren betrifft die aus der Landeskasse zu erstattende Rechtsanwaltsvergütung in einem Sorgerechtsverfahren.
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