Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 115 134 € festgesetzt.
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