Erfassung erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot
BFH, Urteil vom 25.11.2009 - Aktenzeichen I R 9/09
DRsp Nr. 2010/2165
Erfassung erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot
Durch § 21 Abs. 3KStG 1999 werden nur erfolgsabhängige, nicht aber erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ausgeschlossen.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Er betreibt eine sog. substitutive Krankenversicherung, also eine Krankenversicherung, die an die Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung tritt (vgl. § 12 Abs. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen --Versicherungsaufsichtsgesetz-- [VAG] in der für das Streitjahr 2000 maßgebenden Fassung).
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