Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die gerichtliche Aufhebung eines Bescheids der Rechtsanwaltskammer, mit dem er als Syndikusrechtsanwalt zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden war, sowie die diesem Urteil zugrundeliegenden Vorschriften.
1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und als Angestellter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: Arbeitgeberin) mit der Regulierung von Schadensfällen befasst. Die Arbeitgeberin ist als Schadensregulierungsbüro tätig. Als solches bearbeitet sie Schadensfälle, die unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges im Inland zustande gekommen sind. Sie wird für einen eingetragenen Verein tätig, der nach §
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