FG Berlin - Urteil vom 18.12.2002
6 K 6447/00
Normen:
KStG § 13 Abs. 2 ; EStG § 3c ; II. WohnBauG § 88 Abs. 3 Satz 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 707
EFG 2003, 680

Erfolgswirksame Passivierung eines Aufwendungsdarlehens

FG Berlin, Urteil vom 18.12.2002 - Aktenzeichen 6 K 6447/00

DRsp Nr. 2003/6573

Erfolgswirksame Passivierung eines Aufwendungsdarlehens

Zum Zeitpunkt der erstmaligen erfolgswirksamen Passivierung der Rückzahlungsverpflichtung aus einem so genannten Aufwendungsdarlehen, das einem ehemals steuerbefreiten gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen gewährt wurde.

Normenkette:

KStG § 13 Abs. 2 ; EStG § 3c ; II. WohnBauG § 88 Abs. 3 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ging aus der "B Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft m.b.H." hervor. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung eigener und fremder Wohnungen, die Mieterbetreuung, die Sanierung und der Verkauf von Immobilien sowie der Erwerb von Grundstücken; außerdem ist die Klägerin an verschiedenen Kapitalgesellschaften, die auf ähnlichen Geschäftsfeldern wie die Klägerin tätig sind, beteiligt.

Die Klägerin war als gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen anerkannt und demgemäß nach § 5 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz - KStG - und § 3 Gewerbesteuergesetz -GewStG- steuerbefreit. Durch das Steuerreformgesetz 1990 wurde die Steuerbefreiung mit Wirkung ab dem 1. Januar 1990 aufgehoben.