Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 26.09.2018 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Köln vom 12.09.2018, F-3xx8-9, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.
I.
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind in den Grundbüchern des im Rubrum bezeichneten und des im Grundbuch des Amtsgerichts Köln von F in Blatt 5xx4 eingetragenen Grundbesitzes (Parallelsache
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind verheiratet und leben getrennt. Sie leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
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