Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 06.04.2017 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
3.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche der Klägerin auf Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen und die Zahlung einer Verzugspauschale.
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