Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Mai 2017, berichtigt durch Beschluss vom 9. Juni 2017, wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Straßenbeitrag nach hessischem Landesrecht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|