BFH - Beschluss vom 04.11.2010
VII B 60/10
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 24.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1595/09

Erhebung von Zoll für aus Drittländern eingeführte TFT-Farbmonitore mit Flüssigkristallanzeigen (LCD); Erhebliche Bedeutung der Klärungsbedürftigkeit der zollrechtlichen Tarifierungsfrage und ihrer Klärungsfähigkeit

BFH, Beschluss vom 04.11.2010 - Aktenzeichen VII B 60/10

DRsp Nr. 2011/4011

Erhebung von Zoll für aus Drittländern eingeführte TFT-Farbmonitore mit Flüssigkristallanzeigen (LCD); Erhebliche Bedeutung der Klärungsbedürftigkeit der zollrechtlichen Tarifierungsfrage und ihrer Klärungsfähigkeit

1. NV: Die Feststellung, ob ein Monitor von der hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem verwendeten Art ist, hängt von einer Einzelfallbewertung der verschiedenen Funktionen und Merkmale ab, die nach den Anmerkungen und Erläuterungen zu den Pos. 8471 und 8528 KN maßgeblich sind, wobei eine nicht der automatischen Datenverarbeitung dienende Funktion nicht von vornherein dazu führen darf, dass ein Gerät nicht als Teil eines automatischen Datenverarbeitungssystems angesehen wird.