BFH vom 15.10.1996
IX R 39/95

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen (§ 7 i EStG)

BFH, vom 15.10.1996 - Aktenzeichen IX R 39/95

DRsp Nr. 1997/8154

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen (§ 7 i EStG)

Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen bei Baudenkmalen sind ausschließlich die Herstellungskosten, die durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachgewiesen worden sind.

Für die Praxis:

Bei der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG), der ein Grundlagenbescheid i.S. des §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist. Zur Bindungswirkung der Bescheinigung vgl. auch BFH vom 15.10.1996, STEUER-TELEX 1997, 18.