Streitig ist, ob die Klägerin zum "verarbeitenden Gewerbe" gehört, so daß sich die Investitionszulage von 8. v.H. auf 20 v.H. erhöht.
Unternehmensgegenstand der Klägerin ist der schlüsselfertige Anlagenbau. Sie entwickelt, plant, errichtet und vertreibt "schlüsselfertige" großtechnische Anlagen zur Wärme- und Energieerzeugung (Kraft- Wärmekopplung), Wärmerückgewinnung und Wärmeverteilung und betreut deren Finanzierung.
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