FG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.11.2009
13 K 83/06
Normen:
EStG § 15a Abs. 1 S. 1; EStG § 15a Abs. 1 S. 2; HGB § 171; HGB § 172 Abs. 4; HGB § 169 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 498

Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens des Kommanditisten durch Buchung seines entnahmefähigen Gewinns auf das Eigenkapitalkonto der KG

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.2009 - Aktenzeichen 13 K 83/06

DRsp Nr. 2010/1800

Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens des Kommanditisten durch Buchung seines entnahmefähigen Gewinns auf das Eigenkapitalkonto der KG

1. Voraussetzung für eine haftungsbefreiende Einlageleistung eines Kommanditisten ist die objektive Wertdeckung und die Tilgungsbestimmung, dass die Leistung auf die Einlage erfolgt. 2. Der Kommanditist kann auch bei noch ausstehender Pflichteinlage weiteres Eigenkapital der Gesellschaft zuführen, ohne dass die Forderung aus der Pflichteinlage erlischt. 3. Eine in Bezug auf die Pflichteinlage getroffene negative Tilgungsbestimmung, die dazu führt, dass die Haftungsbefreiung nach § 171 Abs. 1 2. HS HGB nicht eintritt, hat auch steuerrechtliche Bedeutung und führt nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG zu ausgleichs- und abzugsfähigen Verlusten. 4. Die Grundsätze der Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens bei Leistung weiterer Sach- oder Geldeinlagen mit negativer Tilgungsbestimmung gelten auch dann, wenn der handelsrechtlich entnahmefähige Gewinn eines Kommanditisten der Gesellschaft dem Eigenkapital über ein Rücklagenkonto zugeführt wird.