BFH - Urteil vom 07.09.1993
VII R 128/92
Normen:
AO (1977) § 23 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; NacherhebungsVO Art. 5 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 1994, 59
BFHE 172, 561
Vorinstanzen:
FG Berlin,

Erkennbarkeit eines Tarifierungsirrtums

BFH, Urteil vom 07.09.1993 - Aktenzeichen VII R 128/92

DRsp Nr. 1996/9940

Erkennbarkeit eines Tarifierungsirrtums

»Ein an sich beachtlicher Irrtum eines aufgrund örtlicher Zuständigkeit mit der Einfuhr im Einzelfall nicht befaßten HZA bei der Tarifierung einer eingeführten Ware kann dem zuständigen HZA auch bei - zentraler Vornahme der - Nacherhebung durch ein drittes HZA nicht zugerechnet werden. Das örtlich unzuständige HZA ist in bezug auf die Einfuhrabfertigung keine "zuständige Behörde" i. S. des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO.«

Normenkette:

AO (1977) § 23 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; NacherhebungsVO Art. 5 Abs. 2;
Vorinstanz: FG Berlin,
Fundstellen
BB 1994, 59
BFHE 172, 561