FG Hessen - Urteil vom 01.12.1999
11 K 136/99
Normen:
AO § 227 Abs. 1 ;

Erlass; Ermessensfehler; persönlicher Billigkeitsgrund; wirtschaftliche Existenz; Gefährdung - Erlass wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz

FG Hessen, Urteil vom 01.12.1999 - Aktenzeichen 11 K 136/99

DRsp Nr. 2002/18080

Erlass; Ermessensfehler; persönlicher Billigkeitsgrund; wirtschaftliche Existenz; Gefährdung - Erlass wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz

1. Ein Erlass aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage ist regelmäßig nur vertretbar, wenn die Steuerfestsetzung Ursache für die Notlage ist 2. In der Vernachlässigung steuerlicher Mitwirkungspflichten liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit, wenn dies ein Anwachsen der Steuerschulden zur Folge hat

Normenkette:

AO § 227 Abs. 1 ;

Tatbestand:

In dem Rechtsstreit geht es um die Frage ob das Finanzamt bei der Ablehnung eines Antrags der Kläger auf Erlaß von Steuern und steuerlichen Nebenabgaben ermessensfehlerhaft gehandelt hat.

Die Kläger sind ..............( Freiberufler ) und werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Mit Schreiben vom 03.10.1998 hatten sie beim Finanzamt einen Antrag auf Erlaß ihrer rückständigen Einkommensteuer und Nebenabgaben von zusammen xxx.xxx ,-- DM aus den Jahren 1994 bis 1997 gestellt und dazu angeführt, sie seien wirtschaftlich nicht zur Zahlung dieser Beträge in der Lage.