Erlaß von Säumniszuschlag aus sachlichen Billigkeitsgründen
BFH, vom 07.05.1993 - Aktenzeichen III 43/89
DRsp Nr. 1997/8771
Erlaß von Säumniszuschlag aus sachlichen Billigkeitsgründen
kommt nicht nur in Betracht, wenn Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen gegeben war, sondern auch dann, wenn in Bezug auf die säumigen Steuerschulden eine (persönliche) Erlaß- oder Stundungssituation bestanden hat.
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