BFH vom 07.05.1993
III 43/89

Erlaß von Säumniszuschlag aus sachlichen Billigkeitsgründen

BFH, vom 07.05.1993 - Aktenzeichen III 43/89

DRsp Nr. 1997/8771

Erlaß von Säumniszuschlag aus sachlichen Billigkeitsgründen

kommt nicht nur in Betracht, wenn Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen gegeben war, sondern auch dann, wenn in Bezug auf die säumigen Steuerschulden eine (persönliche) Erlaß- oder Stundungssituation bestanden hat.

Für die Praxis: