OLG Hamm - Urteil vom 13.12.2019
1 AGH 27/19
Normen:
FAO § 5 Abs. 3;

Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für ArbeitsrechtVerlängerung des Referenzzeitraums zum Nachweis der praktischen ErfahrungenWährend des Referenzzeitraums nachgewiesene Krankheitszeiten

OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2019 - Aktenzeichen 1 AGH 27/19

DRsp Nr. 2020/2674

Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht Verlängerung des Referenzzeitraums zum Nachweis der praktischen Erfahrungen Während des Referenzzeitraums nachgewiesene Krankheitszeiten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar,

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

In Abänderung des Beschlusses aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 13.12.2019 wird der Streitwert auf 12.500,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

FAO § 5 Abs. 3;

Tatbestand

Der am xx.08.1949 geborene Kläger ist seit dem yy.06.1978 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er begehrt die Erlaubnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" führen zu dürfen.