Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung; Ablehnung des Ruhens des Verfahrens
BFH, Beschluß vom 27.11.1998 - Aktenzeichen VI R 161/90, 162/90
DRsp Nr. 1999/3540
Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung; Ablehnung des Ruhens des Verfahrens
Hat das FA schuldhaft das Ruhen des Einspruchsverfahrens verweigert und einem Ruhen des Verfahrens vor dem FG widersprochen, so können ihm nach Erledigung der Hauptsache die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sein.