Streitig ist die Änderung von Feststellungsbescheiden im Rahmen eines Einspruchsverfahrens.
Die Kläger waren Gesellschafter der "A & B" (Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR -), die auf dem Gebiet der Unternehmensberatung tätig war.
1. Mit Bescheid vom 17.3. 1994 stellte das Finanzamt die Einkünfte aus selbständiger Arbeit der GbR erklärungsgemäß für 1992 gesondert und einheitlich in Höhe von 244.485 DM fest und verteilte sie je zur Hälfte auf die Kläger. Die Feststellung erfolgte unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO) und wurde an den Kläger zu 2. als Empfangsbevollmächtigten bekanntgegeben.
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