BFH vom 07.07.1993
II R 87/89

Ermäßigung des Einheitswerts wegen (Tiefflug-)Lärms (§ 82 BewG)

BFH, vom 07.07.1993 - Aktenzeichen II R 87/89

DRsp Nr. 1997/8747

Ermäßigung des Einheitswerts wegen (Tiefflug-)Lärms (§ 82 BewG)

Eine "ungewöhnliche" starke Lärmbeeinträchtigung i.S.v. § 82 Abs. 1 BewG kommt dann nicht in Betracht, wenn sie weite Teile des Bewertungsgebietes oder größere Teilregionen in mehr oder minder gleicher Weise betrifft und belastet. Ein Abschlag wird im allgemeinen nur bei einzelnen, besonders intensiven Lärmbelastungen ausgesetzten Grundstücken bzw. einer kleinen - überschaubaren - Gruppe extrem belasteter Grundstücke in Betracht kommen. Werden demgegenüber ganze Stadt- oder Ortsteile mit annähernd gleicher Intensivität in Mitleidenschaft gezogen, so spricht dies für die Gegendüblichkeit der Lärmimmissionen.