FG Sachsen, vom 20.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 246/08
Ermessensausübung der Finanzverwaltung im Rahmen der Dateneinsicht; Schutz von Bankkunden bei einer Betriebsprüfung von Kreditinstituten
BFH, Beschluss vom 27.09.2010 - Aktenzeichen II B 164/09
DRsp Nr. 2010/22356
Ermessensausübung der Finanzverwaltung im Rahmen der Dateneinsicht; Schutz von Bankkunden bei einer Betriebsprüfung von Kreditinstituten
NV: Die im Urteil des BFH vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07 (BFHE 224, 1, BStBl II 2009, 509) aufgestellten Grundsätze zum Schutz von Bankkunden bei einer Betriebsprüfung von Kreditinstituten gelten auch für einen digitalen Datenzugriff nach § 147 Abs. 6AO.
Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) oder zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) zuzulassen.
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