FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.12.2002
7 K 86/00
Normen:
AO (1977) § 75 Abs. 1 § 191 Abs. 1 S. 1 § 295 § 5 ; ZPO § 811 ; FGO § 102 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 662

Ermessensfehlerhafte Haftungsinanspruchnahme eines Betriebsübernehmers wegen fehlendem Hinweis auf die gegenständliche Haftungsbeschränkung; Haftung für Steuerrückstände (Lohnsteuer 1996 und 1997 und Umsatzsteuervorauszahlungen 1997, 1998 der ...)

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2002 - Aktenzeichen 7 K 86/00

DRsp Nr. 2003/5576

Ermessensfehlerhafte Haftungsinanspruchnahme eines Betriebsübernehmers wegen fehlendem Hinweis auf die gegenständliche Haftungsbeschränkung; Haftung für Steuerrückstände (Lohnsteuer 1996 und 1997 und Umsatzsteuervorauszahlungen 1997, 1998 der ...)

1. Haben frühere Beitreibungsmaßnahmen beim Übergeber eines Betriebes wegen bestehender Pfändungsvorschriften nicht zum Erfolg geführt und bestehen beim Erlass eines Haftungsbescheides gegenüber dem Betriebsübernehmer nach § 75 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 keine Anhaltspunkte dafür, dass zusätzlich erworbenes pfändbares Betriebsvermögen auf den Erwerber des Betriebs übergegangen ist, muss der Gegenstand eines späteren Vollstreckungszugriffs bereits im Haftungsbescheid näher konkretisiert werden. 2. Fehlen in einem Bescheid über die Haftungsinanspruchnahme eines Betriebsübernehmers nach § 75 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 ausreichende Hinweise zur gegenständlichen Beschränkung der Haftung, ist der Bescheid rechtswidrig. Offen blieb, ob der bloße Hinweis auf die Haftungsbeschränkung ausreicht.

Normenkette:

AO (1977) § 75 Abs. 1 § 191 Abs. 1 S. 1 § 295 § 5 ; ZPO § 811 ; FGO § 102 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin wegen der Übernahme des Betriebes ihrer Mutter für Steuerschulden haftet.