FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 28.12.2000 14 K 97/00
Normen:
EStG 1990 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 (i.d.F. vor 21.12.1993);
Ermittlung der Kapitaleinkünfte aus der Veräußerung von Zero Bonds für die Jahre vor 1994 nur nach der Emissionsrendite
FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 28.12.2000 - Aktenzeichen 14 K 97/00
DRsp Nr. 2001/7018
Ermittlung der Kapitaleinkünfte aus der Veräußerung von Zero Bonds für die Jahre vor 1994 nur nach der Emissionsrendite
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, die durch das StMBG vom 21.12.1993 mit Wirkung ab 1.1.1994 eingeführte Möglichkeit die Kapitalerträge aus der Veräußerung von Zero Bonds statt auf Grundlage der Emissionsrendite anhand der Marktrendite (§ 20 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 EStG i.d.F. vom 21.1.21993) zu ermitteln, nicht auch auf die Jahre vor 1994 auszudehnen. Die Emissionsrendite bei Zero Bonds ist nicht durch die Vermögenssphäre berührende Faktoren bestimmt, was sie im besonderem Maße als geeignet erscheinen lässt, den Kapitalertrag der Zero Bonds zu bestimmen und zwar auch, wenn der Verkaufskurs unter den Emissionskurs gesunken ist.
Normenkette:
EStG 1990 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 (i.d.F. vor 21.12.1993);
Tatbestand:
Streitig ist die steuerliche Behandlung von dem Privatvermögen zuzurechnenden Zero-Bonds.
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