Streitig ist das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen.
Die Klägerin (Klin. ) ist eine in 1982 errichtete GmbH mit Sitz in ... . Gegenstand ihres Unternehmens ist der Ankauf, Verkauf und die Vermittlung von Immobilien. Ihr Stammkapital betrug in den Streitjahren 100.000 DM. Daran waren beteiligt, ... (H.G.) mit 60.000 DM sowie seine Ehefrau und seine drei Kinder mit jeweils 10.000 DM. H.G. war zum alleinigen Geschäftsführer bestellt worden.
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