Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. Juli 2020 aufgehoben, soweit darin zum Nachteil der Beklagten erkannt wurde. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 11. April 2019 wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|