Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 22. Juni 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat anlässlich der Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebs seiner Eltern diesen ein unentgeltliches Leibgeding in Form von Wohnrecht, der Mitbenutzung von Gegenständen, Wart und Pflege, Kost und Verpflegung sowie der Gewährung von Taschengeld eingeräumt.
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