Ermittlung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb
FG Hessen, vom 09.09.1998 - Aktenzeichen 9 K 585/96
DRsp Nr. 2001/2854
Ermittlung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb können nur nach den Grundsätzen der Einnahmeüberschußrechnung (§ 4 Abs. 3EStG) ermittelt werden, wenn eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 oder § 5EStG) für die Zeit nach der Betriebsaufgabe nicht erstellt worden ist.
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