I.
Im Rahmen eines gegen den Steuerpflichtigen G wegen Verdachts der unrichtigen Abgabe von Einkommensteuererklärungen (unzutreffende Deklarierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen) für die Jahre 1991 und 1992 eingeleiteten und später auf die Jahre 1993 und 1994 erweiterten Steuerstrafverfahrens hatte der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts erwirkt, durch den die Durchsuchung der Geschäftsräume der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin), einer Bank, angeordnet worden ist. Die Antragstellerin hat von der in diesem Beschluß vorgesehenen Abwendungsbefugnis Gebrauch gemacht und Auskunft erteilt.
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