Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen
FG Köln, Urteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen 9 K 4254/99
DRsp Nr. 2003/6629
Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen
1. Verzichtet das FA auf die Vorlage der Verträge im Zusammenhang mit der Zahlung einer Entlassungsentschädigung und beschränkt sich auf den Abgleich von rechtlich falscher Eintragung auf der Lohnsteuerkarte und in der Steuererklärung als tarifbegünstigte Entschädigung, verletzt es seine Ermittlungspflicht.2. Die Verletzung der Ermittlungspflicht steht einer späteren Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1AO entgegen. Eine Verpflichtung des Steuerpflichtigen, die zivilrechtlichen Vereinbarungen unaufgefordert beizubringen, besteht nicht.