FG Köln - Urteil vom 17.12.2002
9 K 4254/99
Normen:
AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; AO (1977) § 88 ; EStG § 34 ; EStG § 24 Nr. 1a ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 885

Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen

FG Köln, Urteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen 9 K 4254/99

DRsp Nr. 2003/6629

Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen

1. Verzichtet das FA auf die Vorlage der Verträge im Zusammenhang mit der Zahlung einer Entlassungsentschädigung und beschränkt sich auf den Abgleich von rechtlich falscher Eintragung auf der Lohnsteuerkarte und in der Steuererklärung als tarifbegünstigte Entschädigung, verletzt es seine Ermittlungspflicht. 2. Die Verletzung der Ermittlungspflicht steht einer späteren Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO entgegen. Eine Verpflichtung des Steuerpflichtigen, die zivilrechtlichen Vereinbarungen unaufgefordert beizubringen, besteht nicht.

Normenkette:

AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; AO (1977) § 88 ; EStG § 34 ; EStG § 24 Nr. 1a ;

Tatbestand: