Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids mit dem das FA den Kläger für Schulden einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der GbR "..........", (nachfolgend GbR genannt) in Anspruch nahm. Bei diesen Schulden handelt es sich um Säumniszuschläge wegen Nichtentrichtung von Grunderwerbsteuer.
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