FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.10.1996
2 K 44/95
Normen:
EStDV § 82g ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Errichtung und Verkauf von drei Eigentumswohnungen als gewerblicher Grundstückshandel; erhöhte Absetzungen nach § 82g EStDV; Einkommensteuer 1990

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.1996 - Aktenzeichen 2 K 44/95

DRsp Nr. 2002/12031

Errichtung und Verkauf von drei Eigentumswohnungen als gewerblicher Grundstückshandel; erhöhte Absetzungen nach § 82g EStDV; Einkommensteuer 1990

1. Ein gewerblicher Grundstückshandel ist anzunehmen, wenn ein Steuerpflichtiger fünf Eigentumswohnungen errichtet und zeitnah anschließend drei Wohnungen veräußert. 2. Ein Anspruch auf erhöhte Absetzungen nach § 82g EStDV besteht nicht für Herstellungskosten eines Neubaus, der anstelle des alten abgerissenen Gebäudes errichtet wird.

Normenkette:

EStDV § 82g ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin (Klin.) einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat und ob sie Anspruch auf erhöhte Absetzungen nach § 82 g der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) hat.

Die verheirateten Kläger (Kl.) sind Arbeitnehmer der ... in ... die das Gipserhandwerk betreibt. Der Kläger (Kl.) ist auch Gesellschafter der GmbH. Er ist außerdem an der Handwerkergruppe ... in ... beteiligt, die die Errichtung und den Vertrieb von Gebäuden betreibt.

Bei einer Außenprüfung wurde folgender Sachverhalt festgestellt: