BFH, Beschluss vom 03.12.2002 - Aktenzeichen VII B 5/02
DRsp Nr. 2003/4070
Ersatzzustellung
Seit dem 1.7.2002 ist eine Ersatzzustellung auch dann zulässig, wenn der Postbedienstete die Zustellung vergeblich im Geschäftslokal bzw. in der Praxis eines Freiberuflers versucht hat.