Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.3.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Krefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.303,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.4.2006 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des 1. Rechtszuges fallen dem Kläger zu 67 %, dem Beklagten zu 33 % zur Last. Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen dem Kläger zu 70 %, dem Beklagten zu 30 % zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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