BFH - Beschluß vom 09.11.2000
II B 175/99
Normen:
AO § 218 Abs. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 735

Erstattungsanspruch

BFH, Beschluß vom 09.11.2000 - Aktenzeichen II B 175/99

DRsp Nr. 2001/4335

Erstattungsanspruch

Es ist ohne Weiteres aus dem Gesetz zu beantworten und daher keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, dass ein Erstattungsanspruch, von etwaigen Billigkeitsmaßnahmen nach § 227 AO abgesehen, nicht festgesetzt werden kann, wenn der der Zahlung zugrunde liegende Steuerbescheid nicht mehr aufgehoben oder geändert werden kann.

Normenkette:

AO § 218 Abs. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe: