FG Köln, vom 18.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 872/22
Ertragsteuerliche Behandlung der Einkünfte von ProstituiertenZulässigkeit einer FortsetzungsfeststellungsklageZulässigkeit einer vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist erhobenen Untätigkeitsklage
BFH, Beschluss vom 30.12.2022 - Aktenzeichen X S 15/22 (PKH)
DRsp Nr. 2023/2100
Ertragsteuerliche Behandlung der Einkünfte von ProstituiertenZulässigkeit einer FortsetzungsfeststellungsklageZulässigkeit einer vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist erhobenen Untätigkeitsklage
1. NV: Geht der Kläger von einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage nach Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Fortsetzungsfeststellungsklage über, setzt deren Zulässigkeit u.a. voraus, dass im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses alle für die ursprüngliche Klage vorgesehenen Sachentscheidungsvoraussetzungen erfüllt waren.2. NV: Eine vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist erhobene Untätigkeitsklage wächst in die Zulässigkeit hinein, wenn erst nach Ablauf dieser Frist über sie entschieden wird.3. NV: Tatsachengerichte dürfen die Zulässigkeit einer Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen von Prozess- und Sachentscheidungen grundsätzlich nicht offenlassen.4. NV: Selbständig tätige Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.