BFH - Urteil vom 10.10.2017
X R 3/17
Normen:
EStG § 3 Nr. 3 Buchst. c, § 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3;
Fundstellen:
BFHE 260, 69
BStBl II 2021, 746
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 13.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1266/15

Ertragsteuerliche Behandlung der Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtungen vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht

BFH, Urteil vom 10.10.2017 - Aktenzeichen X R 3/17

DRsp Nr. 2018/2526

Ertragsteuerliche Behandlung der Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtungen vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht

Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist auch vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei (entgegen BMF-Schreiben vom 19. August 2013, BStBl I 2013, 1087, Rz 205).

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Dezember 2016 3 K 1266/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 3 Buchst. c, § 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte von Juni 2010 bis Juni 2012 als angestellter Rechtsanwalt nichtselbständige Einkünfte. Ab Juli 2012 wurde er in ein Beamtenverhältnis übernommen.