BFH - Urteil vom 17.03.2021
IV R 24/18
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, Abs. 2, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 8; AO § 179, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; FGO § 40 Abs. 2, § 48 Abs. 1 Nrn. 1 und 5, § 60 Abs. 3, § 118 Abs. 2, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ZPO § 894; HGB § 246 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2021, 1477
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 05.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5287/16

Ertragsteuerliche Behandlung des Schadensersatzanspruchs eines Mitunternehmers eines Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft wegen Prospekthaftung

BFH, Urteil vom 17.03.2021 - Aktenzeichen IV R 24/18

DRsp Nr. 2021/15083

Ertragsteuerliche Behandlung des Schadensersatzanspruchs eines Mitunternehmers eines Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft wegen Prospekthaftung

1. NV: Der Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer. 2. NV: Besteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst, führt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kommanditbeteiligung zu einem Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Besteht die Verpflichtung Zug um Zug gegen Abtretung von Ansprüchen, die nicht der Übertragung der Beteiligung selbst entsprechen, führt die Abtretung zu einem laufenden Sonderbetriebsgewinn nach § 15 EStG. 3. NV: Zinsen im Zusammenhang mit einem Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung sind Bestandteil derjenigen betrieblichen Einkünfte, die aus dem Schadensersatz selbst erzielt werden.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 05.06.2018 – 5 K 5287/16 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, Abs. 2, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 8;