Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. Dezember 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob Gewinne aus der Gründung und Veräußerung von sog. Vorratsgesellschaften als private Beteiligungseinkünfte nach §
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