BFH - Beschluss vom 05.10.2017
VIII R 13/14
Normen:
EStG § 11 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 4, § 20 Abs. 1 Nr. 7;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 19.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2824/13

Ertragsteuerliche Behandlung von Einkünften aus einem sog. Schneeballsystem

BFH, Beschluss vom 05.10.2017 - Aktenzeichen VIII R 13/14

DRsp Nr. 2017/16689

Ertragsteuerliche Behandlung von Einkünften aus einem sog. Schneeballsystem

1. Bei der Entscheidung, ob einer der in § 20 EStG aufgeführten Tatbestände erfüllt ist, kommt es entscheidend darauf an, wie sich das jeweilige Rechtsgeschäft aus der Sicht des Kapitalanlegers als Leistungsempfänger bei objektiver Betrachtungsweise darstellt, da auf den nach außen erkennbaren Willen des Betreibers des Schneeballsystems abzustellen ist. 2. Für die Einordnung eines ausländischen Rechtsverhältnisses als stille Beteiligung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt es darauf an, was die Vertragsparteien auf Grundlage der getroffenen Vereinbarungen wirtschaftlich gewollt haben und ob der unter Heranziehung aller Umstände zu ermittelnde Vertragswille objektiv auf den Abschluss eines Gesellschaftsverhältnisses gerichtet ist, das den Merkmalen einer inländischen stillen Gesellschaft entspricht.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19. März 2014 14 K 2824/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 11 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 4, § 20 Abs. 1 Nr. 7;

Gründe

I.