FG Hessen - Urteil vom 11.12.2007
3 K 10/02
Normen:
BewG § 146 Abs. 2 ; BewG § 146 Abs. 3 ;

Ertragswertverfahren; Grundbesitzwert; Leerstandszeit; Wertminderung - Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei der Feststellung des Grundbesitzwertes

FG Hessen, Urteil vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 3 K 10/02

DRsp Nr. 2008/10093

Ertragswertverfahren; Grundbesitzwert; Leerstandszeit; Wertminderung - Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei der Feststellung des Grundbesitzwertes

1. Leerstandszeiten sind bei der Feststellung des Grundbesitzwertes für ein bebautes Grundstück nicht wertmindernd zu berücksichtigen. 2. Bei der Ermittlung des Grundstückswertes im Ertragswertverfahren die vereinbarte Jahressollmiete zugrunde zu legen; es kommt nicht auf die tatsächlich gezahlte Miete an.

Normenkette:

BewG § 146 Abs. 2 ; BewG § 146 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, in welcher Weise bei der Feststellung des Grundbesitzwertes für ein bebautes Grundstück nach dem Ertragswertverfahren sog. Leerstandszeiten zu berücksichtigen sind. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:

Gegenstand des Rechtsstreits ist das Grundstück ... in .... Das darauf stehende Gebäude enthält fünf Wohnungen. Alle diese Wohnungen waren während der Jahre 1996 bis 1999 - von bestimmten Leerstandszeiten abgesehen - vermietet. Eigentümer des Grundstücks war bis zu seinem Tod Herr P, zuletzt wohnhaft in ..., ... Herr P verstarb am xx.06.1999. Seine Alleinerbin wurde die Klägerin.