Zwischen den Beteiligten ist streitig, in welcher Weise bei der Feststellung des Grundbesitzwertes für ein bebautes Grundstück nach dem Ertragswertverfahren sog. Leerstandszeiten zu berücksichtigen sind. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
Gegenstand des Rechtsstreits ist das Grundstück ... in .... Das darauf stehende Gebäude enthält fünf Wohnungen. Alle diese Wohnungen waren während der Jahre 1996 bis 1999 - von bestimmten Leerstandszeiten abgesehen - vermietet. Eigentümer des Grundstücks war bis zu seinem Tod Herr P, zuletzt wohnhaft in ..., ... Herr P verstarb am xx.06.1999. Seine Alleinerbin wurde die Klägerin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|