FG Berlin - Urteil vom 16.10.1996
VI 295/94
Fundstellen:
EFG 1998, 682

Erweiterte Kürzung bei Verwaltung eigenen Grundbesitzes

FG Berlin, Urteil vom 16.10.1996 - Aktenzeichen VI 295/94

DRsp Nr. 2001/2703

Erweiterte Kürzung bei Verwaltung eigenen Grundbesitzes

Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist auch dann zu gewähren, wenn der Grundbesitz durch eine Personengesellschaft an eine mittelbar beteiligte Kapitalgesellschaft vermietet wird. § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG steht dem nicht entgegen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz -GewStG- zusteht.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Ihre Gesellschafter sind die G.-GmbH als Komplementärin und die Grundstücksgesellschaft K.-GmbH als Kommanditistin. Gesellschafterin dieser beiden Gesellschaften war bis Ende 1988 die ...-Bank; seit 1989 ist es eine hundertprozentige Tochter der ...-Bank, die B.-GmbH.

Die Klägerin verwaltet ausschließlich eigenen Grundbesitz: Sie errichtete aufgrund eines zu ihren Gunsten bestellten Erbbaurechts an dem Grundstück ... ein Bank- und Geschäftshaus, das sie an die ...-Bank für deren Gewerbebetrieb vermiete.