FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.11.2009
6 K 315/07
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 1; GewStG § 9 Nr. 1 S. 2; GewStDV § 20 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 665

Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Veräußerung des einzigen Grundstücks eines vermögensverwaltenden Grundstücksunternehmens

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2009 - Aktenzeichen 6 K 315/07

DRsp Nr. 2010/3621

Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Veräußerung des einzigen Grundstücks eines vermögensverwaltenden Grundstücksunternehmens

1. Nach dem strengen Stichtagsprinzip des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kann eine erweiterte Kürzung nur für Grundstücke gelten, die zu Beginn des Erhebungszeitraums dem Grundstücksunternehmen zuzurechnen sind. 2. Die durch § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bezweckte Gleichstellung von Kapital- und Personengesellschaften wird von der BFH-Rechtsprechung verfehlt, wenn diese auch bei der Veräußerung des einzigen Grundstücks einer vermögensverwaltenden GmbH verlangt, dass von der GmbH während des gesamten Gewinnermittlungszeitraums einer ausschließlich grundstücksverwaltenden Tätigkeit nachgegangen wird.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 1; GewStG § 9 Nr. 1 S. 2; GewStDV § 20 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Streitig ist die erweiterte Kürzung des gewerbesteuerlichen Gewinns bzgl. der Veräußerung des einzigen Grundstücks eines vermögensverwaltenden Grundstücksunternehmens.