FG Münster - Urteil vom 27.10.2021
3 K 1409/20 Erb
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;

Erwerb der Todesfallleistung durch Schenkung unter Lebenden bzgl. Entstehung der Schenkungsteuer (hier: Auszahlung einer Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung)

FG Münster, Urteil vom 27.10.2021 - Aktenzeichen 3 K 1409/20 Erb

DRsp Nr. 2021/18868

Erwerb der Todesfallleistung durch Schenkung unter Lebenden bzgl. Entstehung der Schenkungsteuer (hier: Auszahlung einer Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Auszahlung einer Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung ein schenkungs- bzw. erbschaftsteuerbarer Vorgang ist.

Die Klägerin und ihre Schwester, Frau F. S., sind aufgrund des Testaments vom 24.12.2017 je zur Hälfte Erbinnen nach ihrer am 06.04.1935 geborenen und am 03.02.2018 verstorbenen Mutter, Frau N. S..

Die Erblasserin schloss im Dezember 2017 bei der Q-Versicherung (im Folgenden auch "Q-Versicherung") einen Leibrentenvertrag nach dem Tarif A ab (Versicherungsnummer 1, Tarifwerk 2017).