OLG München - Endurteil vom 01.12.2021
15 U 6661/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 09.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 34 O 4790/20

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Golf Alltrack BM mit einem Motor der Baureihe EA 288Zulässigkeit eines ThermofenstersDarlegungs- und Beweislast für anspruchsbegründende TatsachenVoraussetzungen einer sekundären Darlegungslast

OLG München, Endurteil vom 01.12.2021 - Aktenzeichen 15 U 6661/20

DRsp Nr. 2022/14113

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Golf Alltrack BM mit einem Motor der Baureihe EA 288 Zulässigkeit eines Thermofensters Darlegungs- und Beweislast für anspruchsbegründende Tatsachen Voraussetzungen einer sekundären Darlegungslast

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 09.11.2020, Az.: 34 O 4790/20, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziff. 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 37.401,64 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Der Kläger macht gegen die Beklagte Schadensersatz aus Delikt wegen des Erwerbs eines Pkw mit einem Dieselmotor geltend.

1. 2. 3.