FG Köln - Urteil vom 08.12.2000
7 K 1262/98
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1b ; EStG § 22 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 25

Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen ein Spekulationsgeschäft

FG Köln, Urteil vom 08.12.2000 - Aktenzeichen 7 K 1262/98

DRsp Nr. 2001/16310

Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen ein Spekulationsgeschäft

1) Der Ankauf der Geschäftsanteile von Mitgesellschaftern an einer GmbH und der Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile am gleichen Tag stellt - bezogen auf die hinzuerworbenen Anteile - ein Spekulationsgeschäft i.S. der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1b EStG dar. 2) Ein Spekulationsgeschäft oder eine Einkunftserzielungsabsicht ist kein Tatbestandsmerkmal des Spekulationsgeschäfts.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1b ; EStG § 22 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe eines vom Kläger im Streitjahr erzielten Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG im Streit.

Der Kläger war im Streitjahr mit einem Geschäftsanteil in Höhe von ......,00 DM zu 50 % an der ......... GmbH (GmbH) mit Sitz in ........ beteiligt. Die Anschaffungskosten für diesen Geschäftsanteil betrugen ......,00 DM.

Mit notariellem Übertragungs- und Anteilsabtretungsvertrag vom 5.7.1996 erwarb der Kläger die vier übrigen Geschäftsanteile der GmbH in Höhe von jeweils .....,00 DM, die von den vier Mitgesellschaftern gehalten wurden zu einem Erwerbspreis in Höhe von insgesamt ......,00 DM.