FG Hamburg - Beschluss vom 25.11.2010
4 K 285/09
Normen:
ZK Art. 204;

EuGH-Vorlage: Zollschuldentstehung infolge fehlender Buchung der Warenentnahme aus dem Zolllager im Bestandsverzeichnis

FG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2010 - Aktenzeichen 4 K 285/09

DRsp Nr. 2011/2568

EuGH-Vorlage: Zollschuldentstehung infolge fehlender Buchung der Warenentnahme aus dem Zolllager im Bestandsverzeichnis

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird im Hinblick auf folgende Fragen um Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Wege der Vorabentscheidung ersucht: Ist Art. 204 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) dahin auszulegen, dass bei Nichtgemeinschaftsware, die sich im Zolllagerverfahren befunden hat und die mit Beendigung des Zolllagerverfahrens eine neue zollrechtliche Bestimmung erhalten hat, die Verletzung der Pflicht, die Entnahme der Ware aus dem Zolllager in dem dafür vorgesehen EDV-Programm bereits bei Beendigung des Zolllagerverfahrens - und nicht erst wesentlich später - anzuschreiben, zur Entstehung einer Zollschuld für die Ware führt?

Normenkette:

ZK Art. 204;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten in diesem Verfahren darüber, ob für wiederausgeführte Drittlandswaren Einfuhrabgaben festgesetzt werden dürfen im Hinblick darauf, dass die Klägerin, die die Ware in ihr Zolllager genommen hatte, zollrechtliche Bestandsaufzeichnungen nicht korrekt geführt hatte.