BFH - Urteil vom 20.12.2012
III R 30/11
Normen:
InvZulG 2005 § 2 Abs. 7 Satz 1;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 24.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1725/07

EuGH-Vorlage zur Frage, unter welchen Voraussetzungen beim gemeinsamen Handeln einer Gruppe natürlicher Personen von verbundenen Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung 2003 auszugehen ist

BFH, Urteil vom 20.12.2012 - Aktenzeichen III R 30/11

DRsp Nr. 2013/4455

EuGH-Vorlage zur Frage, unter welchen Voraussetzungen beim gemeinsamen Handeln einer Gruppe natürlicher Personen von verbundenen Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung 2003 auszugehen ist

1.a) Welche Anforderungen sind an die Annahme eines gemeinsamen Handelns i.S. des Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 des Anhangs der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Empfehlung) zu stellen: Genügt insoweit bereits jegliche unternehmensbezogene Kooperation der an beiden Unternehmen beteiligten natürlichen Personen, die ohne Streitigkeiten oder zu Tage tretende Interessengegensätze stattfindet, oder ist vielmehr ein erkennbar abgestimmtes Verhalten dieser Personen erforderlich?b) Falls ein abgestimmtes Verhalten erforderlich ist: Folgt dieses bereits aus einer rein tatsächlichen Kooperation?